Tötungsdelikte in der Revision
Einen Schwerpunkt der Revisionsverfahren stellen Revisionen gegen Urteile dar, die Tötungsdelikte zum Gegenstand haben. Oft stellt sich die Annahme der subjektiven Seite der Tat, also des Tötungsvorsatzes als problematisch dar und eröffnet deshalb Möglichkeiten, ein Urteil erfolgreich anzugreifen. Hierzu nachfolgend zwei Entscheidungen des Bundesgerichtshofs:
Beschlüsse vom
In der neuen Verhandlung wurde keiner der beiden Angeklagten erneut wegen Totschlags bzw. Mordes verurteilt, im zweiten Fall konnte damit auch die lebenslange Freiheitsstrafe endgültig abgewehrt werden.
Bei versuchten Tötungsdelikten bietet auch die Prüfung eines strafbefreienden Rücktritts vom Versuch erfolgversprechende Perspektiven.
Mordmerkmale in der Revision
Ganz besonderes Gewicht haben die Mordmerkmale des § 211 StGB, denn bei Mord steht regelhaft die lebenslange Freiheitsstrafe im Raum. Gerade in diesem Bereich eröffnet das Revisionsverfahren durchaus erfolgversprechende Ansatzpunkte, wie der Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 14.04.2004 – 4 StR 577/03 zeigt.
In der neuen Verhandlung nach Aufhebung durch den Bundesgerichtshof erfolgte keine Verurteilung wegen Mordes, damit entfiel auch eine lebenslange Freiheitsstrafe.
Autor: Prof. Dr. Ulrich Ziegert
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Die Kanzlei wird beraten durch Prof. Dr. Jürgen Detlef Kuckein, ehemaliges Mitglied eines Strafsenats am Bundesgerichtshof, der, wo dies erforderlich/ gewünscht wird, an Revisionsbegründungen mitwirkt.

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