Besetzungsrüge § 338 Nr.1
Besetzungsrüge, § 338 Nr. 1
Die Besetzungsrüge hat aufgrund der gesetzlichen Präklusion an Bedeutung verloren. Nur wenn in der Instanz die Besetzungsrüge, den revisionsrechtlichen Regeln entsprechend, erhoben wurde, kann sie in der Revision genutzt werden. In der Revisionsinstanz dürfen Prozess-tatsachen nicht nachgeschoben werden. Alles, was zur Zulässigkeit der Rüge in der Instanz gehörte, muss im Revisionsverfahren vorgetragen werden, etwa auch, dass die Rüge der nicht ordnungsgemäßen Besetzung der Richterbank rechtzeitig (vgl. § 222 b) geltend gemacht wurde. Ebenso ist der Beschluss, durch den der Besetzungseinwand zurückgewiesen wurde, im Wortlauf wiederzugeben . Die Revision muss genau mitteilen, welche Richter aus welchen Gründen nicht hätten mitwirken dürfen und welche an ihrer Stelle berufen gewesen wären.
Ausnahmen von der Präklusion sind in § 338 Ziff. 1 a bis d geregelt, vor Berufungsgerichten gibt es ebenfalls keine Präklusionen.
Sie suchen einen qualifizierten Verteidiger für das Revisionsverfahren ?
Die Kanzlei BOSSI & ZIEGERT bietet Ihnen:
Jahre Erfahrung
Seit über 30 Jahren ist RA Prof. Dr. Ziegert schwerpunktmäßig im Bereich des strafrechtlichen Revisionsrechts tätig.
Verfahren
Prof. Dr. Ullrich Ziegert hat schon über 1.000 Revisionsverfahren an allen 5 Strafsenaten des BGH durchgeführt.
Kompetenz
Prof. Dr. Ziegert ist Hochschullehrer an der Ludwig-Maximilians-Universität München. Seit mehr als 20 Jahren unterrichtet er im Rahmen der Ausbildung zum Fachanwalt für Strafrecht, wie auch in Einzelseminaren für Rechtsanwälte, das Thema Revisionsrecht.
Die Kanzlei wird beraten durch Prof. Dr. Jürgen Detlef Kuckein, ehemaliges Mitglied eines Strafsenats am Bundesgerichtshof, der, wo dies erforderlich/ gewünscht wird, an Revisionsbegründungen mitwirkt.

Bundesweite Tätigkeit
Die Kanzlei Bossi & Ziegert ist bundesweit tätig.
Die Vorgängerkanzlei war – seit 1985 unter Mitwirkung von RA Prof. Dr. Ziegert – als eine der ersten Strafrechtskanzleien im gesamten Bundesgebiet aktiv.
Ein Service der Kanzlei
Bossi & Ziegert
Sophienstr.3
80333 München
Telefon: 089 – 55 18 08 – 0
Telefax: 089 – 55 18 08 – 91
E-Mail: info@bossi-ziegert.de
Internet: www.bossi-ziegert.de
Wir werden bundesweit für Sie in Revisionsverfahren tätig.