Was ist der Unterschied zwischen Berufung und Revision ?
Im Grundsatz können Sie gegen erstinstanzliche Urteile des Amtsgerichts Berufung und gegen Urteile des Landgerichts Revision einlegen.
Die Berufung
Bei der Berufung gegen ein Urteil des Amtsgerichts, findet im Berufungsverfahren eine neue Hauptverhandlung vor dem Landgericht statt. In der Verhandlung dürfen Sie sich äußern, bereits gehörte oder auch neue Zeugen konnen vernommen und bereits eingeführte oder auch neue Beweismittel erneut gewürdigt werden. Der Fall wird also nochmals aufgerollt. Sie haben die Möglichkeit, ein für Sie günstigeres Urteil oder gar einen Freispruch zu erreichen.
Die Berufung kann auch auf den Rechtsfolgenausspruch beschränkt werden.
Revision
Wenn nicht das Amtsgericht, sondern das Landgericht entschieden hat, steht Ihnen nur das Rechtsmittel der Revision zu.
Das Revisionsverfahren wird schriftlich geführt. Die Verteidigung muss in einer schriftlichen Revisionsbegründung Fehler darlegen, die dem Gericht im Verfahren (so genannte Verfahrensfehler) oder bei der schriftlichen Urteilsbegründung (sogenannte materiellrechtliche Fehler) unterlaufen sind. Nur dann, wenn der Bundesgerichtshof auf die Revisionsbegründung hin Rechtsverstöße feststellt, besteht die Chance, dass er das Urteil mit den Feststellungen aufhebt und zur neuen Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverweist. In diesem Fall findet eine neue Hauptverhandlung statt.
Zusammenfassung zum Unterschied zwischen Berufung und Revision
Sie können es sich in der Regel nicht aussuchen, ob Sie gegen ein Urteil Berufung oder Revision einlegen. In Zweifelsfällen fragen Sie Ihren Anwalt.
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Seit über 30 Jahren ist RA Prof. Dr. Ziegert schwerpunktmäßig im Bereich des strafrechtlichen Revisionsrechts tätig.
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Prof. Dr. Ullrich Ziegert hat schon über 1.000 Revisionsverfahren an allen 5 Strafsenaten des BGH durchgeführt.
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Prof. Dr. Ziegert ist Hochschullehrer an der Ludwig-Maximilians-Universität München. Seit mehr als 20 Jahren unterrichtet er im Rahmen der Ausbildung zum Fachanwalt für Strafrecht, wie auch in Einzelseminaren für Rechtsanwälte, das Thema Revisionsrecht.
Die Kanzlei wird beraten durch Prof. Dr. Jürgen Detlef Kuckein, ehemaliges Mitglied eines Strafsenats am Bundesgerichtshof, der, wo dies erforderlich/ gewünscht wird, an Revisionsbegründungen mitwirkt.
Bundesweite Tätigkeit
Die Kanzlei Bossi & Ziegert ist bundesweit tätig.
Die Vorgängerkanzlei war – seit 1985 unter Mitwirkung von RA Prof. Dr. Ziegert – als eine der ersten Strafrechtskanzleien im gesamten Bundesgebiet aktiv.
Ein Service der Kanzlei
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