Seite wählen

Findet eine Hauptverhandlung vor dem Revisionsgericht statt?

von

Eine Hauptverhandlung findet nur in wenigen Fällen statt. Dies hängt damit zusammen, dass das Revisionsgericht die Revision auch im Beschlusswege verwerfen kann. Voraussetzung ist ein Verwerfungsantrag der Staatsanwaltschaft beim Revisionsgericht und Einstimmigkeit innerhalb des Senats beim Revisionsgericht. Unabhängig von einem Antrag der Staatsanwaltschaft kann das Revisionsgericht durch einstimmigen Beschlusse das Urteil aufheben. Dies bedeutet, dass eine Hauptverhandlung über die Revision eines Angeklagten in der Regel nur stattfindet, wenn die Bundesanwaltschaft einen Aufhebungsantrag gestellt hat, das Revisionsgericht die Revision aber verwerfen will oder wenn zwar ein Verwerfungsantrag vorliegt, die Richter des Senats sich jedoch nicht einig sind. In äußert seltenen Fällen wird verhandelt, weil das Revisionsgericht eine interessantere Rechtsfrage zur Diskussion stellen will. Über die Revision der Staatsanwaltschaft wird immer verhandelt. Dies lässt sich zwar nicht dem Gesetz entnehmen, entspricht aber einer Übereinkunft der Generalstaatsanwälte aus den frühen Zeiten des Bundesgerichtshofs.

Sie suchen einen qualifizierten Verteidiger für das Revisionsverfahren ?

Die Kanzlei BOSSI & ZIEGERT bietet Ihnen:

Jahre Erfahrung

Seit über 30 Jahren ist RA Prof. Dr. Ziegert schwerpunktmäßig im Bereich des strafrechtlichen Revisionsrechts tätig.

Verfahren

Prof. Dr. Ullrich Ziegert hat schon über 1.000 Re­visions­ver­fahren an allen 5 Straf­se­naten des BGH durch­ge­führt.

Kompetenz

Prof. Dr. Ziegert ist Hochschullehrer an der Ludwig-Maximilians-Universität München. Seit mehr als 20 Jahren unterrichtet er im Rahmen der Ausbildung zum Fachanwalt für Strafrecht, wie auch in Einzelseminaren für Rechtsanwälte, das Thema Revisionsrecht.

Die Kanzlei wird beraten durch Prof. Dr. Jürgen Detlef Kuckein, ehemaliges Mitglied eines Strafsenats am Bundesgerichtshof, der, wo dies erforderlich/ gewünscht wird, an Revisionsbegründungen mitwirkt.

Bundesweite Tätigkeit

Die Kanzlei Bossi & Ziegert ist bundesweit tätig.

Die Vorgängerkanzlei war – seit 1985 unter Mitwirkung von RA Prof. Dr. Ziegert – als eine der ersten Strafrechtskanzleien im gesamten Bundesgebiet aktiv.

Rufen Sie uns an!

089-5518080

Ein Service der Kanzlei
Bossi & Ziegert

Sophienstr.3
80333 München

Telefon: 089 – 55 18 08 – 0
Telefax: 089 – 55 18 08 – 91
E-Mail: info@bossi-ziegert.de
Internet: www.bossi-ziegert.de

Wir werden bundesweit für Sie in Revisionsverfahren tätig.