Script zur Revision (Übersicht)
Hier finden Sie die Übersicht zu den Aktikeln aus dem Script zum Revisionsrecht von Prof. Dr. Ziegert.
Einleitung
- Rechtsnatur des Revisionsverfahrens
- Formalien
- Methodik der Revisionsbegründung
- Muster einer Revisionsbegründung
Verfahrensrügen
Absolute Revisionsgründe
- Vorbemerkung
- Besetzungsrüge, § 338 Nr. 1
- Mitwirkung eines ausgeschlossenen Richters, § 338 Nr. 2
- Mitwirkung eines abgelehnten Richters, § 338 Nr. 3
- Unzuständigkeit des Gerichts, § 338 Nr. 4
- Vorschriftswidrige Abwesenheit, § 338 Nr. 5
- Ungesetzliche Beschränkung der Öffentlichkeit, § 338 Nr. 6
- Fehlende oder verspätete Urteilsbegründung, § 338 Nr. 7
- Unzulässige Beschränkung der Verteidigung, § 338 Nr. 8
Relative Revisionsgründe, § 337 StPO
- Vorbemerkung
- Verstoß gegen § 261
- Ausgangspunkt
- Feststellungen wurden außerhalb der Hauptverhandlung getroffen
- In den Urteilsgründen wurden Ergebnisse der Beweisaufnahme übergangen
- Zum Argument der Aktenwidrigkeit
- Die Aufklärungsrüge, § 244 Abs. 2
- Zulässigkeit, Voraussetzungen des § 344 Abs. 2 Satz 2
- Begründetheit
- Nichtausschöpfung eines Beweismittels
- Die prozessuale Wahlfeststellung (Alternative Feststellung einer Verletzung Verfahrensrechtlicher Normen
- Notwendigkeit der Rechtsfigur
- Entwicklung der Rechtsfigur
- Die prozessuale Wahlfeststellung in der Praxis
- Fehlender rechtlicher Hinweis, § 265
- Veränderte Rechtslage
- Veränderte Sachlage
- Verfahrensbeschränkung
- Rechtsfehlerhafte Ablehnung von (Beweis-) Anträgen
- Letztes Wort, § 258 Abs. 2
- Deal, Verstöße gegen § 257 c StPO
Sachbeschwerde
Rechtsfehler in der Beweiswürdigung
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Die Kanzlei BOSSI & ZIEGERT bietet Ihnen:
Jahre Erfahrung
Seit über 30 Jahren ist RA Prof. Dr. Ziegert schwerpunktmäßig im Bereich des strafrechtlichen Revisionsrechts tätig.
Verfahren
Prof. Dr. Ullrich Ziegert hat schon über 1.000 Revisionsverfahren an allen 5 Strafsenaten des BGH durchgeführt.
Kompetenz
Prof. Dr. Ziegert ist Hochschullehrer an der Ludwig-Maximilians-Universität München. Seit mehr als 20 Jahren unterrichtet er im Rahmen der Ausbildung zum Fachanwalt für Strafrecht, wie auch in Einzelseminaren für Rechtsanwälte, das Thema Revisionsrecht.
Die Kanzlei wird beraten durch Prof. Dr. Jürgen Detlef Kuckein, ehemaliges Mitglied eines Strafsenats am Bundesgerichtshof, der, wo dies erforderlich/ gewünscht wird, an Revisionsbegründungen mitwirkt.
Bundesweite Tätigkeit
Die Kanzlei Bossi & Ziegert ist bundesweit tätig.
Die Vorgängerkanzlei war – seit 1985 unter Mitwirkung von RA Prof. Dr. Ziegert – als eine der ersten Strafrechtskanzleien im gesamten Bundesgebiet aktiv.
Ein Service der Kanzlei
Bossi & Ziegert
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Telefax: 089 – 55 18 08 – 91
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