Urteile zur Revision
Anhand von Urteilen und Beschlüssen des Revisionsgerichts – überwiegend des Bundesgerichtshofs, die auf die Revision von Prof. Dr. Ziegert landgerichtliche Urteile aufgehoben haben, soll gezeigt werden, was das Revisionsrecht leisten kann im Sinne der Durchsetzung der Rechte von Angeklagten.
Aus diesem Grund sind die Entscheidungen der Revisionsgerichte nicht unter dem Gesichtspunkt der Aktualität zusammengestellt. Vielmehr geht es um die beispielhafte Darstellung der Möglichkeiten, erfolgreich Urteile anzugreifen.
In der Folge werden einzelne Fallgruppen beispielhaft aufgeführt, eine erschöpfende Darstellung würde den Rahmen sprengen. Beispielhafte Aufzählung bedeutet nicht, dass in anderen Deliktsbereichen weniger Erfolgsaussichten bestehen.
Tötungsdelikte
Einen Schwerpunkt der Revisionsverfahren stellen Revisionen gegen Urteile dar, die Tötungsdelikte zum Gegenstand haben. Oft stellt sich die Annahme der subjektiven Seite der Tat, also des Tötungsvorsatzes als problematisch dar und eröffnet deshalb Möglichkeiten, ein Urteil erfolgreich anzugreifen.
Sexualdelikte
Im Brennpunkt steht dabei die Frage der Glaubhaftigkeit der Bekundungen der zentralen Belastungszeugen. Obgleich die Beurteilung der Glaubhaftigkeit Tatfrage ist und somit der Revision nicht unmittelbar zugänglich, eröffnen sich doch gerade in diesem entscheidenden Bereich immer wieder gute Angriffsmöglichkeiten.
Wirtschaftsstraftaten
Fälle von Wirtschaftsdelinquenz gelangen vergleichsweise selten in die Revision, da viele Urteile auf einer Vereinbarung zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Angeklagtem beruhen. Dennoch lohnt sich auch in diesem Bereich eine Revision.
Straßenverkehrsdelikte
Revisionsverfahren lohnen nicht nur in den Fällen gewichtiger Kriminalität, die zum Landgericht angeklagt werden. Auch die weniger gewichtigen Fälle, die jedoch für den Betroffenen keineswegs kleine Fälle sind, lohnen den Aufwand des Revisionsverfahrens
Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz
Der Bereich der Betäubungsmittelkriminalität hat einen wichtigen Anteil an den Revisionen des Bundesgerichtshofs. Der Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 13.03.2013 – 4 StR 547/12 – zeigt beispielhaft, dass auch in diesem Bereich gute Erfolgsaussichten bestehen.
Unterbringung in der Psychiatrie
Besonders belastend für den Angeklagten ist eine Unterbringung in der Psychiatrie gem. § 63 StGB, die gerade in Verbindung mit Tötungsdelikten begegnet. Eine derartige Unterbringung erfolgt auf unbestimmte Zeit. Sie wird zwar in regelmäßigen Abständen gerichtlich überprüft.
Sachverständigenbeweis
Gerichte sind – in oft verfahrensentscheidenden Bereichen – von Sachverständigen abhängig. Dies gilt in besonderer Weise für den Bereich der Psychiatrie, wie bereits oben unter II. dargestellt, aber auch für den Bereich der Psychologie, wenn es um Gutachten geht, die die Glaubhaftigkeit der Bekundungen von Belastungszeugen betreffen.
Verfahrensrügen
Auch wenn sich ein Urteil dem Leser korrekt und unangreifbar präsentiert, kann es doch durch Verfahrensrügen zu Fall gebracht werden.
Beispiele hierfür finden sich nicht nur in den oben vorgestellten Urteilen.
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Jahre Erfahrung
Seit über 30 Jahren ist RA Prof. Dr. Ziegert schwerpunktmäßig im Bereich des strafrechtlichen Revisionsrechts tätig.
Verfahren
Prof. Dr. Ullrich Ziegert hat schon über 1.000 Revisionsverfahren an allen 5 Strafsenaten des BGH durchgeführt.
Kompetenz
Prof. Dr. Ziegert ist Hochschullehrer an der Ludwig-Maximilians-Universität München. Seit mehr als 20 Jahren unterrichtet er im Rahmen der Ausbildung zum Fachanwalt für Strafrecht, wie auch in Einzelseminaren für Rechtsanwälte, das Thema Revisionsrecht.
Die Kanzlei wird beraten durch Prof. Dr. Jürgen Detlef Kuckein, ehemaliges Mitglied eines Strafsenats am Bundesgerichtshof, der, wo dies erforderlich/ gewünscht wird, an Revisionsbegründungen mitwirkt.
Bundesweite Tätigkeit
Die Kanzlei Bossi & Ziegert ist bundesweit tätig.
Die Vorgängerkanzlei war – seit 1985 unter Mitwirkung von RA Prof. Dr. Ziegert – als eine der ersten Strafrechtskanzleien im gesamten Bundesgebiet aktiv.
Ein Service der Kanzlei
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