Rechtsfehlerhafte Ablehnung von (Beweis-) Anträgen
Die Möglichkeiten sind vielfältig, die Verbescheidung von Beweisanträgen erweist sich oft als fehlerträchtig. Eine zulässige Rüge setzt voraus, dass der Beweisantrag wie auch der Ablehnungsbeschluss möglichst im Wortlaut wiedergegeben werden. Enthält der Beweisantrag oder auch der ablehnende Beschluss Bezugnahmen auf Urkunden oder etwa einen früheren Gerichtsbeschluss, so sind auch die in Bezug genommenen Schriftstücke wiederzugeben, soweit dies – was meist der Fall sein wird – für die Beurteilung des gesamten Vorgangs erforderlich Ist. Gegebenenfalls ist auch der Verfahrensablauf, aus dem heraus der Antrag gestellt wurde, zu schildern :
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Die Kanzlei BOSSI & ZIEGERT bietet Ihnen:
Jahre Erfahrung
Seit über 30 Jahren ist RA Prof. Dr. Ziegert schwerpunktmäßig im Bereich des strafrechtlichen Revisionsrechts tätig.
Verfahren
Prof. Dr. Ullrich Ziegert hat schon über 1.000 Revisionsverfahren an allen 5 Strafsenaten des BGH durchgeführt.
Kompetenz
Prof. Dr. Ziegert ist Hochschullehrer an der Ludwig-Maximilians-Universität München. Seit mehr als 20 Jahren unterrichtet er im Rahmen der Ausbildung zum Fachanwalt für Strafrecht, wie auch in Einzelseminaren für Rechtsanwälte, das Thema Revisionsrecht.
Die Kanzlei wird beraten durch Prof. Dr. Jürgen Detlef Kuckein, ehemaliges Mitglied eines Strafsenats am Bundesgerichtshof, der, wo dies erforderlich/ gewünscht wird, an Revisionsbegründungen mitwirkt.
Bundesweite Tätigkeit
Die Kanzlei Bossi & Ziegert ist bundesweit tätig.
Die Vorgängerkanzlei war – seit 1985 unter Mitwirkung von RA Prof. Dr. Ziegert – als eine der ersten Strafrechtskanzleien im gesamten Bundesgebiet aktiv.
Ein Service der Kanzlei
Bossi & Ziegert
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