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Relative Revisionsgründe, § 337

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Es gibt keinen vollständigen Katalog relativer Revisionsgründe, da letztlich jeder Verstoß gegen Verfahrensvorschriften oder Prozessgrundsätze (z.B. faires Verfahren) in Betracht kommt. Allerdings sind derartige Verstöße nur relevant, wenn sie gerade den Revisionsführer und nicht nur einen Mitangeklagten beschweren und das Urteil auf dem Fehler beruhen kann. Nachfolgend können lediglich einige besonders wichtige Rügemöglichkeiten diskutiert werden. Dabei werden schwerpunktmäßig Verfahrensrügen erörtert, die eine Überprüfung der tatsächlichen Urteilsfeststellungen im Revisionsverfahren ermöglichen.

Inhalt

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Die Kanzlei BOSSI & ZIEGERT bietet Ihnen:

Jahre Erfahrung

Seit über 30 Jahren ist RA Prof. Dr. Ziegert schwerpunktmäßig im Bereich des strafrechtlichen Revisionsrechts tätig.

Verfahren

Prof. Dr. Ullrich Ziegert hat schon über 1.000 Re­visions­ver­fahren an allen 5 Straf­se­naten des BGH durch­ge­führt.

Kompetenz

Prof. Dr. Ziegert ist Hochschullehrer an der Ludwig-Maximilians-Universität München. Seit mehr als 20 Jahren unterrichtet er im Rahmen der Ausbildung zum Fachanwalt für Strafrecht, wie auch in Einzelseminaren für Rechtsanwälte, das Thema Revisionsrecht.

Die Kanzlei wird beraten durch Prof. Dr. Jürgen Detlef Kuckein, ehemaliges Mitglied eines Strafsenats am Bundesgerichtshof, der, wo dies erforderlich/ gewünscht wird, an Revisionsbegründungen mitwirkt.

Bundesweite Tätigkeit

Die Kanzlei Bossi & Ziegert ist bundesweit tätig.

Die Vorgängerkanzlei war – seit 1985 unter Mitwirkung von RA Prof. Dr. Ziegert – als eine der ersten Strafrechtskanzleien im gesamten Bundesgebiet aktiv.

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